Die Unter­schei­dung #

Dia­gnos­tisch (10 Jahre):

  • Rönt­gen­auf­nah­men zur Diagnose
  • Com­pu­ter­to­mo­gra­phie (CT)
  • Magnet­re­so­nanz­to­mo­gra­phie (MRT)
  • Bei­spiel: CT des Kop­fes wegen Ver­dacht Schlaganfall”

Strah­len­the­ra­pie (30 Jahre):

  • Auf­zeich­nun­gen über the­ra­peu­ti­sche Strahlenbehandlung
  • Nicht die Bil­der selbst, son­dern die Behandlungs-Records
  • Dosi­me­trie-Doku­men­ta­ti­on
  • Bei­spiel: Bestrah­lung des Pro­sta­ta­kar­zi­nom mit 50Gy über 25 Fraktionen”

Prak­ti­sche Imple­men­tie­rung #

Ein Kli­nik-Archiv-Sys­tem muss die­se unterscheiden:

Dokumenttyp: "CT Thorax - Diagnose" → Aufbewahrung 10 Jahre
Dokumenttyp: "Strahlentherapie-Protokoll Lunge Ca." → Aufbewahrung 30 Jahre

Das ist meist manu­ell zu klas­si­fi­zie­ren (DMS-Meta­da­ten).

Häu­fi­ge Feh­ler #

  1. Alles 10 Jah­re auf­be­wahrt — Strah­len­the­ra­pie-Unter­la­gen soll­ten 30 Jah­re sein
  2. Kei­ne Unter­schei­dung doku­men­tiert — Prü­fer kann nicht nach­voll­zie­hen war­um 10 vs. 30
  3. Zu früh gelöscht — Strah­len­the­ra­pie-Daten nach 10 Jah­ren gelöscht, obwohl 30 nötig

Disclaimer

Dieser Beitrag wurde redaktionell erstellt und mit KI-Unterstützung aufbereitet. Er gibt einen allgemeinen Überblick und stellt keine Rechtsberatung dar – für Ihre konkrete Situation empfehlen wir professionellen Rat.