Artikel vom 31. Oktober 2025
Digitale Aktenführung in Behörden: Revisionssichere Umsetzung
Behörden haben Besonderheiten in der Aktenführung: Registraturordnung, OZG (Online-Zugangsgesetz), lange Aufbewahrungsfristen.
Aufbewahrungsfristen: Variabel 10 – 30 Jahre nach Bundes-/Landesrecht. Archivierungsstandard: BSI IT-Grundschutz CON.2 (Regelwerk für Aktenführung). Technisch: Hardware- für langfristige Langzeitarchivierung gesetzlich Vorgaben garantieren.
WORM
WORM (Write Once, Read Many) bezeichnet ein Speicherprinzip, bei dem Daten einmal geschrieben und danach technisch nicht mehr verändert oder gelöscht werden können — bei Hardware-WORM ist diese Unveränderlichkeit eine physikalische Eigenschaft des Speicher-Controllers, unabhängig von Software, Betriebssystem oder Benutzerprivilegien.