Behör­den haben Beson­der­hei­ten in der Akten­füh­rung: Regis­tra­tur­ord­nung, OZG (Online-Zugangs­ge­setz), lan­ge Aufbewahrungsfristen.

Auf­be­wah­rungs­fris­ten: Varia­bel 10 – 30 Jah­re nach Bun­des-/Lan­des­recht. Archi­vie­rungs­stan­dard: BSI IT-Grund­schutz CON.2 (Regel­werk für Akten­füh­rung). Tech­nisch: Hard­ware- für lang­fris­ti­ge Lang­zeit­ar­chi­vie­rung gesetz­lich Vor­ga­ben garantieren.


Disclaimer

Dieser Beitrag wurde redaktionell erstellt und mit KI-Unterstützung aufbereitet. Er gibt einen allgemeinen Überblick und stellt keine Rechtsberatung dar – für Ihre konkrete Situation empfehlen wir professionellen Rat.