Mai 2013. Um kei­ne Auf­merk­sam­keit zu erre­gen, hat­te er sich bei sei­nem Vor­ge­setz­ten mit medi­zi­ni­schen Grün­den ent­schul­digt. Im vor­an­ge­gan­ge­nen Jahr wur­de Epi­lep­sie bei ihm dia­gnos­ti­ziert und eine not­wen­di­ge Behand­lung bot die per­fek­te Aus­re­de. Doch anstatt zum Arzt zu gehen, pack­te er sei­ne wich­tigs­ten Hab­se­lig­kei­ten und flog von Hawaii nach Hong Kong – One Way – an ein Zurück war nicht mehr zu denken.

Mona­te­lang hat­te er Bewei­se gesam­melt und sei­ne Ent­schei­dung an die Öffent­lich­keit zu gehen war wohl über­legt. Zu nie­man­dem ver­lor er ein Wort, nicht zu sei­ner Fami­lie, nicht zu sei­ner Freun­din, denn das hät­te sie zu Mit­wis­sern, zu Mit­tä­tern gemacht. Ledig­lich einen Zet­tel ließ er zurück, dass er beruf­lich ver­reist sei.

Ich hat­te alles so arran­giert, dass mei­ne Fami­lie die Ver­bin­dung zu mir abbre­chen und mich ver­ur­tei­len konn­te, wenn es schlecht lief. Und das war für mich in Ord­nung; Ich war bereit, das zu akzeptieren.“

In Hong Kong tauch­te er drei Wochen in einem Hotel­zim­mer unter, wel­ches er in die­ser Zeit nur drei­mal ver­las­sen soll­te. Zu groß war die Befürch­tung von der CIA auf­ge­spürt zu wer­den. Im Gepäck waren vier Lap­tops mit bri­san­ten Doku­men­ten, die ihn über Nacht zu einer Sym­bol­fi­gur machen soll­ten. Ein wah­rer Patri­ot, ein Ver­fech­ter der Ver­fas­sung, des vier­ten Zusatz­ar­ti­kels, der die grund­le­gen­den Per­sön­lich­keits­rech­te der Men­schen vor staat­li­chen Über­grif­fen schüt­zen soll­te – ein Staatsfeind.

Es war der 6. Juni 2013, als Edward Snow­den die Welt ver­än­der­te. In sei­nem Hotel­zim­mer in Hong­kong über­gab der damals 29-jäh­ri­ge streng gehei­me Doku­men­te an die Jour­na­lis­ten Glenn Green­wald und Lau­ra Poi­t­ras. Was folg­te, war die größ­te Ent­hül­lung von Geheim­dienst­ak­ti­vi­tä­ten in der Geschichte.

Die Kon­se­quen­zen waren unmit­tel­bar und weit­rei­chend. Wäh­rend Snow­den zunächst nach Hong­kong und spä­ter nach Mos­kau floh, wo er bis heu­te im Exil lebt, begann in Euro­pa ein Pro­zess, der die digi­ta­le Wirt­schaft grund­le­gend ver­än­dern sollte… 

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Der Anfang vom Ende des digi­ta­len Frie­dens #

Die Doku­men­te zeig­ten erschre­cken­de Details: Unter dem harm­los klin­gen­den Namen PRISM“ erhielt die NSA seit 2007 sys­te­ma­tisch Zugang zu den Daten von Micro­soft, Yahoo, Goog­le, Face­book, PalTalk, You­Tube, Sky­pe, AOL und Apple und somit einen nahe­zu unbe­grenz­ten Zugriff auf die pri­va­te Kom­mu­ni­ka­ti­on, Fotos, Vide­os und Datei­en von Mil­lio­nen von Men­schen weltweit.

Auch euro­päi­sche Bür­ger, Unter­neh­men und sogar Regie­run­gen waren betrof­fen. Das Upstream“-Programm zapf­te direkt die Unter­see­ka­bel an, durch die der Groß­teil des inter­na­tio­na­len Daten­ver­kehrs fließt.

Ein öster­rei­chi­scher Stu­dent bringt das Sys­tem ins Wan­ken #

Trotz der Ent­hül­lun­gen war der Pro­zess, der die digi­ta­le Wirt­schaft grund­le­gend ver­än­dern soll­te, kein poli­ti­scher. Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on for­der­te ledig­lich Zusi­che­run­gen, dass die Rech­te euro­päi­scher Bür­ger nicht ver­letzt wür­den. Erst als spä­ter im Jahr wei­te­re Geheim­dienst­tä­tig­kei­ten um das Abhö­ren eines Smart­phones der Kanz­le­rin bekannt wur­den, die jedoch nichts mit PRISM zu tun hat­ten, war die Auf­re­gung groß.

So muss­te ein jun­ger öster­reich­scher Jura­stu­dent in die Bre­sche sprin­gen. Max Schrems war gera­de dabei sei­ne Mas­ter­ar­beit vor­zu­be­rei­ten. Zu die­sem Zweck hat­te er bei Face­book eine Anfra­ge nach sei­nen per­sön­li­chen Daten gestellt und erhielt einen 1.222 Sei­ten lan­gen Bericht — ein­schließ­lich längst gelösch­ter“ Informationen.

Nach den Snow­den-Ent­hül­lun­gen war klar, dass es dabei nicht län­ger nur um einen schlud­ri­gen Umgang mit euro­päi­schen Daten­schutz­nor­men von Sei­ten Face­book gehen konn­te. Viel­mehr stell­te Schrems sich nun die Fra­ge, wenn US-Unter­neh­men wie Face­book ver­pflich­tet waren, ihre Daten mit der NSA zu tei­len, wie konn­te dann das Safe-Har­bor-Abkom­men zwi­schen der EU und den USA den Schutz euro­päi­scher Daten garantieren?

Der Fall der digi­ta­len Mau­er #

Was als Ein­zel­kla­ge eines Stu­den­ten begann, ent­wi­ckel­te sich zu einem juris­ti­schen Erd­be­ben. Am 6. Okto­ber 2015 fäll­te der Euro­päi­sche Gerichts­hof (EuGH) ein Urteil, das die digi­ta­le Wirt­schaft erschüt­ter­te: Safe Har­bor, das Abkom­men, das seit 15 Jah­ren den Daten­trans­fer zwi­schen der EU und den USA regel­te, wur­de für ungül­tig erklärt.

Die Über­wa­chungs­pro­gram­me der USA gehen über das hin­aus, was strikt not­wen­dig und ver­hält­nis­mä­ßig ist”, stell­te der EuGH fest. Mehr als 4.000 Unter­neh­men, die sich auf Safe Har­bor ver­las­sen hat­ten, stan­den plötz­lich ohne recht­li­che Grund­la­ge für ihre trans­at­lan­ti­schen Daten­trans­fers da.

Das soll­te nicht lan­ge so blei­ben und so herrsch­te in den Mona­ten nach der Urteils­ver­kün­dung Hoch­be­trieb in den Kon­fe­renz­räu­men der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on und des US-Han­dels­mi­nis­te­ri­ums. Bereits am 12. Juli 2016 wur­de das Nach­fol­ge­ab­kom­men offi­zi­ell verabschiedet.

Die Oba­ma-Admi­nis­tra­ti­on hat­te Zusi­che­run­gen gemacht: Eine neue Ombuds­per­son soll­te EU-Bür­gern Rechts­mit­tel gegen US-Über­wa­chung gewäh­ren. Die NSA ver­sprach, ihre Befug­nis­se ein­zu­schrän­ken. Doch Max Schrems blieb skep­tisch: Sie haben dem alten Sys­tem im Wesent­li­chen nur einen neu­en Namen gegeben.“

Trump I (2017 – 2021), Schrems II (2020) #

Bereits seit 1974 exis­tiert der Pri­va­cy Act, ein US-Bun­des­ge­setz, wel­ches den Umgang mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten durch US-Bun­des­be­hör­den regelt. Er war zwar schon immer auf US-Bür­ger und per­ma­nen­te Auf­ent­halts­be­rech­tig­te beschränkt, doch eini­ge Behör­den hat­ten den Schutz admi­nis­tra­tiv auch auf Nicht-US-Bür­ger ausgeweitet.

Mit der Exe­cu­ti­ve Order 13768 sorg­te Trump für kla­re Ver­hält­nis­se und schloss den Daten­schutz für Nicht-US-Bür­ger expli­zit aus. Obwohl der Pri­va­cy Act kein Bestand­teil des Pri­va­te Shields war, zeig­te Trumps Hand­lung doch, wel­chen Stel­len­wert der Daten­schutz von Nicht-US-Bür­gern für ihn hat.

Noch gra­vie­ren­der als der prä­si­dia­le Erlass war, dass die im Pri­va­cy Act ver­spro­che­ne Ombuds­per­son gar nicht erst ernannt wur­de und so ein ent­schei­den­der Bau­stein des Abkom­mens jah­re­lang fehlte.

Aus dem Jura Stu­dent Max Schrems war mitt­ler­wei­le ein gefrag­ter Exper­te zum The­ma Daten­schutz gewor­den, der bereits im ers­ten Trump-Jahr die durch Crowd­fun­ding finan­zier­te Orga­ni­sa­ti­on NYOB – Euro­päi­sches Zen­trum für digi­ta­le Rech­te“ grün­de­te. Die Orga­ni­sa­ti­on, des­sen Kür­zel aus­ge­spro­chen None of Your Busi­ness“ bedeu­tet, setzt sich für den Schutz der Pri­vat­sphä­re und digi­ta­len Rech­te in Euro­pa ein.

Vor dem Hin­ter­grund der Trump’schen Hand­lun­gen geriet erneut Face­book ins Faden­kreuz von Schrems, der eine neue Kla­ge, dies­mal gegen die Stan­dard­ver­trags­klau­seln von Face­book, ein­reich­te. Der Fall wur­de als Schrems II” bekannt und führ­te am 16. Juli 2020 zum nächs­ten Pau­ken­schlag: Der EuGH erklär­te auch das Pri­va­cy Shield für ungül­tig, da Stan­dard­da­ten­schutz­klau­seln auf­grund ihrer ver­trag­li­chen Natur die Behör­den von Dritt­län­dern nicht bin­den kön­nen.“ Wel­che Kon­se­quenz das haben wür­de, fass­te der EuGH in sei­ner Urteils­ver­kün­dung eben­falls zusam­men: Der Ver­ant­wort­li­che ist ver­pflich­tet, die Über­mitt­lung aus­zu­set­zen oder zu been­den, wenn der Emp­fän­ger nicht in der Lage ist, die Stan­dard­da­ten­schutz­klau­seln einzuhalten.“

Die Aus­wir­kun­gen waren immens. Unter­neh­men wie Face­book droh­ten mit dem Rück­zug aus Euro­pa. Ama­zon und Micro­soft began­nen, euro­päi­sche Daten­zen­tren auf­zu­bau­en. Doch das grund­le­gen­de Pro­blem blieb: Solan­ge US-Geset­ze wie der FISA 702 und der CLOUD Act den US-Behör­den weit­rei­chen­den Zugriff auf Daten ermög­li­chen, muss­te jede Ver­ein­ba­rung auf töner­nen Füßen ste­hen. Schließ­lich kön­nen US-Behör­den durch den CLOUD Act sogar auf Daten zugrei­fen, die in euro­päi­schen Rechen­zen­tren ame­ri­ka­ni­scher Anbie­ter gespei­chert sind — ein Umstand, der die Bemü­hun­gen von US-Tech-Gigan­ten um euro­päi­sche Daten­zen­tren weit­ge­hend ad absur­dum führt.

Das Data Pri­va­cy Frame­work — Eine neue Hoff­nung? #

Als Joe Biden im März 2022 zusam­men mit Ursu­la von der Ley­en das neue Data Pri­va­cy Frame­work (DPF) ankün­dig­te, atme­te die Wirt­schaft auf. Nach zwei Jah­ren recht­li­cher Unsi­cher­heit schien end­lich eine Lösung in Sicht. Doch die umstrit­te­nen Sec­tion 702 des For­eign Intel­li­gence Sur­veil­lan­ce Act (FISA 702), die US-Behör­den weit­rei­chen­de Über­wa­chungs­be­fug­nis­se ein­räumt, blieb unan­ge­tas­tet. Statt­des­sen setz­te man auf neue Kon­troll­me­cha­nis­men. Ins­be­son­de­re das neue Pri­va­cy and Civil Liber­ties Over­sight Board (PCLOB) hat jetzt die Auf­ga­be sicher­zu­stel­len, dass der Schutz der Pri­vat­sphä­re ange­mes­sen berück­sich­tigt wird. Zudem unter­zeich­ne­te Biden die Exe­cu­ti­ve Order 14086, die Beden­ken des EuGH aus­räu­men und den Zugriff US-ame­ri­ka­ni­scher Geheim­diens­te auf euro­päi­sche Daten ein­schrän­ken sollte.

Die Ver­ord­nung führ­te tat­säch­lich neue Beschrän­kun­gen ein:

  • Geheim­dienst­li­che Über­wa­chung darf nicht zur Unter­drü­ckung von Kri­tik oder zur Dis­kri­mi­nie­rung genutzt werden
  • Wirt­schafts­spio­na­ge ist aus­drück­lich verboten
  • Die Mas­sen­über­wa­chung wird auf sechs spe­zi­fi­sche Zie­le beschränkt

Doch die Order ent­hält Schlupf­lö­cher. So kann der Prä­si­dent jeder­zeit neue Über­wa­chungs­zie­le hin­zu­fü­gen, wenn neue natio­na­le Sicher­heits­im­pe­ra­ti­ve“ dies erfor­dern. Schlim­mer noch: Was als Ein­schrän­kung der Geheim­diens­te ver­kauft wer­den soll­te, wei­tet die Mög­lich­kei­ten sogar durch zusätz­li­che Zweck­be­stim­mun­gen zur Über­wa­chung aus. Die Geheim­diens­te wer­den bei­spiels­wei­se jetzt zu den Bewah­rern des Pari­ser Kli­ma­ab­kom­mens und kön­nen zur Abwehr von Bedro­hun­gen durch Kli­ma­wan­del und öko­lo­gi­sche Ver­än­de­run­gen“, Daten sam­meln. Das Abhö­ren des Kanz­le­rin­nen-Smart­phones mag 2013 noch ein Skan­dal gewe­sen sein, wäre jetzt aber durch den Zweck des Ver­ste­hen und Bewer­ten“ aus­län­di­scher poli­ti­scher Orga­ni­sa­tio­nen gerechtfertigt.

Umso erstaun­li­cher war, dass die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on am 10. Juli 2023 das Daten­schutz­ni­veau in den USA unter dem neu­en Data Pri­va­cy Frame­work für ange­mes­sen“ erklärte.

Der angeb­lich neue‘ trans­at­lan­ti­sche Daten­schutz­rah­men ist größ­ten­teils eine Kopie des geschei­ter­ten Pri­va­cy Shield“, begrün­de­te Schrems, unmit­tel­bar nach­dem das DPF durch die EU-Kom­mis­si­on abge­seg­net wur­de, sein Vor­ha­ben erneut kla­gen zu wol­len. Doch viel­leicht schafft es das Abkom­men nicht ein­mal bis nach Luxem­burg vor das Gericht.

Trump II #

Seit dem 20. Janu­ar 2025 weht ein ande­rer Wind aus Washing­ton, ein eisi­ger. Die­sen bekam Tra­vis LeBlanc bereits in der ers­ten Woche unter Trump II zu spü­ren. Bache­lor in Prince­ton, Mas­ter in Har­vard, Doc­tor in Yale – als Exper­ten für Cyber­si­cher­heit, Daten­schutz und neue Tech­no­lo­gien scheint er wie geschaf­fen für einen Pos­ten im PCLOB, doch in den Augen Trumps haf­tet ihm ein Makel an. Er ist Demo­krat. Und so erhielt er nur kurz nach der Inau­gu­ra­ti­on zusam­men mit den bei­den ande­ren Demo­kra­ten im Gre­mi­um ein Kündigungsschreiben.

Übrig­ge­blie­ben ist nur noch Beth Wil­liams, eine Trump­ge­treu­in, die wäh­rend sei­ner ers­ten Amts­zeit maß­geb­lich an der Aus­wahl und Bestä­ti­gung von 230 Bun­des­rich­tern betei­ligt war. Nach eige­nen Aus­sa­gen kon­zen­triert sie sich dar­auf, in Zukunft arbei­ten zu kön­nen. Was das genau bedeu­tet und wann die­se Zukunft kommt ist unge­wiss. Sicher ist jedoch, dass mit den Ent­las­sun­gen das PCLOB vor­erst hand­lungs­un­fä­hig gewor­den ist, da für ein Quo­rum min­des­tens drei Mit­glie­der vor­han­den sein müs­sen. Die euro­päi­sche Kom­mis­si­on hat­te in ihrer Ange­mes­sen­heits­ent­schei­dung das PCLOB 31-mal als Garan­tie für den Daten­schutz zitiert. Nach den Ent­las­sun­gen ist also mehr als frag­lich, wie ange­mes­sen“ das Daten­schutz­ni­veau im trans­at­lan­ti­schen Ver­hält­nis noch ist.

Dabei könn­te die durch Trump aus­ge­lös­te Ent­las­sungs­wel­le in den US-Behör­den, die vor allem Demo­kra­ten und Trump-Geg­ner betrifft, nur der Anfang sein. Schon im Okto­ber 2023 kün­dig­te er wäh­rend einer Rede auf der Jah­res­kon­fe­renz der Repu­bli­can Jewish Coali­ti­on an, alle Exe­cu­ti­ve Orders von Joe Biden auf­zu­he­ben. Dies beträ­fe auch die Exe­cu­ti­ve Order 14086, den zwei­ten zen­tra­len Bau­stein des DPF.

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Fazit #

Als Edward Snow­den 2013 die ers­ten Doku­men­te über PRISM ver­öf­fent­lich­te, ahn­te nie­mand, wel­che Lawi­ne er damit los­tre­ten wür­de. Heu­te, zwölf Jah­re spä­ter, ste­hen wir erneut an einem Wendepunkt.

Das DPF scheint nicht nur auf Sand gebaut, sein Fun­da­ment zeigt auch erheb­li­che Ris­se. Eine grund­le­gen­de Sanie­rung ist unter der jet­zi­gen US-Regie­rung kaum vor­stell­bar. Viel­mehr schei­nen Euro­pa und die USA immer wei­ter aus­ein­an­der­zu­drif­ten, wie auch die Reden im Umfeld der Münch­ner Sicher­heits­kon­fe­renz bele­gen. We have to fear that our com­mon value base is not that com­mon any­mo­re”, brach­te MSC-Chair­man Chris­toph Heus­gen die Situa­ti­on auf den Punkt. Und auch eine Umfra­ge des Euro­pean Coun­cil on For­eign Rela­ti­ons zeigt: In Deutsch­land, Frank­reich, Ita­li­en und Spa­ni­en sehen weni­ger als 20 Pro­zent der Befrag­ten die USA noch als Ver­bün­de­ten mit gemein­sa­men Werten.

Euro­pa steht vor der Her­aus­for­de­rung, sei­ne digi­ta­le Sou­ve­rä­ni­tät neu zu defi­nie­ren. Deut­sche und euro­päi­sche Unter­neh­men müs­sen sich auf ein Worst-Case-Sze­na­rio vor­be­rei­ten. Die Situa­ti­on ist dabei noch kri­ti­scher als bei den Vor­gän­ger­ab­kom­men Safe Har­bor und Pri­va­cy Shield.

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