Artikel vom 7. Januar 2026
NIS2 einfach erklärt: Wer ist betroffen und was muss ich tun?
NIS2 vs. NIS2UmsuCG: Was ist der Unterschied? #
NIS2: Die EU-Richtlinie (gültig in allen EU-Ländern) NIS2UmsuCG: Die deutsche Umsetzung der Richtlinie (gültig ab 6. Dezember 2025)
Die Inhalte sind praktisch identisch. Die NIS2UmsuCG integriert die NIS2-Vorgaben ins deutsche Recht (im neuen §30 BSIG).
Wer ist betroffen? Die Schwellenwerte #
NIS2 unterscheidet zwischen wesentlichen und wichtigen Einrichtungen.
Wesentliche Einrichtungen (höhere Anforderungen) #
SEKTOR: ENERGIE
- Elektrizitätsversorgungsunternehmen (> 750.000 Kunden)
- Gasversorgungsunternehmen (> 300.000 Kunden)
- Heizungs- und Kühlungsunternehmen (> 500.000 Kunden)
SEKTOR: VERKEHR
- Eisenbahnunternehmen (wenn kritische Infrastruktur)
- Straßentransportunternehmen (> 500 Fahrzeuge)
- Luftfahrtunternehmen
- Schifffahrtunternehmen
SEKTOR: BANKENSEKTOR
- Alle Banken (unabhängig von Größe)
SEKTOR: FINANZMARKTINFRASTRUKTUR
- Börsen, Clearinghäuser
SEKTOR: GESUNDHEITSWESEN
- Krankenhäuser (alle, unabhängig von Größe!)
- Einsatzleitstellen (Leitstelle für Notrufe)
SEKTOR: TRINKWASSER
- Versorgungsunternehmen (> 50.000 Einwohner versorgt)
SEKTOR: DIGITALE INFRASTRUKTUR
- Cloud-Anbieter (z. B. AWS, Microsoft Azure)
- DNS-Betreiber
- Content Delivery Networks (CDNs)
- Internetaustauch-Punkte (IXPs)
SEKTOR: DIGITALE DIENSTE
- Online-Marktplätze (z. B. eBay, Amazon)
- Suchmaschinen (z. B. Google)
- Soziale Medien (z. B. Meta, TikTok)
Wichtige Einrichtungen (moderate Anforderungen) #
Allgemeine Schwellenwerte:
50 Mitarbeiter UND > 10 Millionen EUR Jahresumsatz/Jahresbilanzsumme
ODER sektorabhängig größenunabhängig:
- Alle Post- und Paketdienste
- Alle Telekommunikationsanbieter
- Alle Abfallwirtschaftsunternehmen
- Viele weitere spezialisierte Sektoren (Chemie, Nahrungsmittel, etc.)
Im Klartext: Die meisten mittelständischen Unternehmen und größere KMUs fallen unter “wichtige Einrichtungen”.
WICHTIG: Kommunen sind AUSGENOMMEN! #
Die NIS2UmsuCG hat eine kritische Ausnahmeklausel:
- Behörden der Bundesebene: Unterliegen dem BSIG-neu (§14a) — nicht NIS2UmsuCG
- Behörden der Länder: Unterliegen dem BSIG-neu — nicht NIS2UmsuCG
- Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise): AUSGENOMMEN von NIS2UmsuCG
Das bedeutet: Rathauspersonal, städtische IT, Kindergärten, Schulen (kommunal) sind NICHT von NIS2UmsuCG betroffen.
(Sie können aber von anderen Gesetzen betroffen sein — z. B. KRITIS-Dachgesetz, wenn sie kritische Infrastruktur betreiben.)
Welche Anforderungen gelten? #
Für wesentliche Einrichtungen #
Umfassende Sicherheitsmaßnahmen:
- Risikomanagement (§30 BSIG-neu, A1 – A5)
- Incident Response und Business Continuity (A6 – A9)
- Cybersicherheits-Schulung (A10)
- Kryptographische Maßnahmen (A11)
- Identitätsmanagement und Zugriffskontrolle (A12 – A14)
- Sicherheit bei Lieferketten (A15 – A16)
- Sicherheit in der Softwareentwicklung (A17 – A18)
- Incident Reporting an Behörden (72h an BSCI)
- Zertifizierung oder Audit (optional, aber empfohlen)
Für wichtige Einrichtungen #
Vereinfachte, aber immer noch substanzielle Maßnahmen:
- Risikomanagement (Basis)
- Incident Response und Business Continuity (Backup, Recovery)
- Cybersicherheits-Schulung
- Grundlegende Maßnahmen (Zugriffskontrolle, Kryptographie, Patch-Management)
- Incident Reporting (72h an BSI)
In der Praxis: Die wichtigsten Maßnahmen sind:
- Offline-Backups (Ransomware-Schutz)
- Patch-Management (Schwachstellen schließen)
- Mitarbeiter-Schulung (Phishing reduzieren)
- Incident Response Plan (wer macht was im Ernstfall?)
- Audit/Zertifizierung (ISO 27001 ist ein guter Start)
Bußgelder: Was passiert, wenn ich nicht mitmache? #
Für Wesentliche Einrichtungen:
- Geldbuße: bis zu 10 Millionen EUR oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes (höherer Wert)
- Persönliche Haftung: Geschäftsführer können haftbar gemacht werden (siehe Artikel “NIS2 persönliche Haftung”)
Für Wichtige Einrichtungen:
- Geldbuße: bis zu 7 Millionen EUR oder 1,4% des weltweiten Jahresumsatzes (höherer Wert)
- Persönliche Haftung: Geschäftsführer können haftbar gemacht werden
Beispiel: Ein Mittelständler mit 100 MA und 20 Mio. EUR Umsatz fällt unter “wichtige Einrichtungen”:
- Bußgeld-Maximum: 7 Mio. EUR oder 1,4% × 20 Mio. = 280.000 EUR
- Höhere Summe: 7 Mio. EUR (Realistische Strafen liegen deutlich unter dem Maximum, aber die Abschreckung ist real.)
Zeitplan: Wann muss ich was umsetzen? #
| Datum | Aktion |
|---|---|
| **6. Dezember 2025** | NIS2UmsuCG tritt in Kraft |
| **6. Juni 2026** | Betroffene Einrichtungen müssen „angemessene Maßnahmen” umgesetzt haben |
| **6. Dezember 2026** | Vollständige Compliance erforderlich |
| **Danach** | Regelmäßige Überprüfung und Auditierung |
Was bedeutet das praktisch?
- Sie haben 6 Monate Zeit, um Maßnahmen zu planen
- Sie haben 12 Monate Zeit, um sie umzusetzen
- Nach 12 Monaten wird die Compliance geprüft (BSI Inspektionen möglich)
Erste Schritte: Was Sie jetzt tun sollten #
Schritt 1: Prüfen Sie Ihren Status #
- [ ] Sind Sie eine “wesentliche” oder “wichtige” Einrichtung?
- [ ] Fällt Ihr Unternehmen unter die Schwellenwerte?
- [ ] Sind Sie eine Behörde oder Kommune (Ausnahme)?
Schritt 2: Risiko-Assessment durchführen #
- [ ] Welche Daten sind kritisch?
- [ ] Welche Systeme sind ausfallkritisch?
- [ ] Wo sind Schwachstellen? (Security Audit / Pentest)
Schritt 3: Maßnahmen planen #
- [ ] Backup-Konzept erstellen (offline, Hardware Air Gap)
- [ ] Patch-Management-Prozess dokumentieren
- [ ] Incident Response Plan schreiben
- [ ] Schulung für Mitarbeiter organisieren
Schritt 4: Umsetzen #
- [ ] Hardware/Software beschaffen
- [ ] Systeme konfigurieren
- [ ] Prozesse dokumentieren
- [ ] Tests durchführen
Schritt 5: Audit/Zertifizierung #
- [ ] ISO 27001 anstreben (optional, aber empfohlen)
- [ ] Interner oder externer Audit durchführen
- [ ] Compliance dokumentieren
Häufige Fragen #
Gilt NIS2 auch für uns, wenn wir < 50 MA haben? Nein, es sei denn, Sie operieren in einem Spezialsekktor (z. B. Telekomunikation). Aber: Allein unter NIS2UmsuCG nicht betroffen heißt nicht “sicher vor Cyberattacken”.
Sind Kommunen wirklich ausgenommen? Ja, Kommunen sind vom NIS2UmsuCG EXPLIZIT AUSGENOMMEN. Sie müssen aber dem BSIG-neu folgen (§14a) und eventuell dem KRITIS-Dachgesetz (wenn kritische Infrastruktur).
Was ist, wenn ich nicht konform bin — wird es sofort abgestraft? Nein. Die Behörden werden wahrscheinlich zunächst Audits durchführen und Unternehmen auffordern, Maßnahmen umzusetzen. Aber: Wiederholt nicht-konforme Verhalten führt zu Bußgeldern.
Reicht ISO 27001 aus? ISO 27001 ist ein guter Start und deckt viele NIS2-Anforderungen ab. Aber es ist nicht 1:1 äquivalent. Sie sollten ISO 27001 + NIS2-spezifische Anforderungen kombinieren.