Persönliche Haftung bei NIS2: Was Geschäftsführer wissen müssen
Das ist unbequem, aber wichtig: Geschäftsführer haften persönlich für NIS2-Verstöße. Nicht die Gesellschaft, nicht der IT-Leiter — der Geschäftsführer selbst. Das ist § 38 BSIG-neu. Das bedeutet: Strafen treffen nicht nur die Bilanz, sondern das private Vermögen.Dieser Artikel erklärt, was GF wissen müssen, um diese Haftung zu minimieren.
Das BSIG-neu verlangt “angemessene Maßnahmen”, um Cybersicherheit herzustellen. Das ist bewusst vage formuliert, aber der GF sollte Folgendes implementieren:
Ein schriftliches Memorandum vom IT-Berater/Anwalt:
“Basierend auf unserer Analyse liegt die Einrichtung XY unter die NIS2UmsuCG-Anforderungen. Um konform zu sein, empfehlen wir folgende Maßnahmen [Liste]. Der Geschäftsführer hat diese Empfehlungen akzeptiert und beauftragt die Umsetzung.”
Im Schadensfall: “Wir haben einem Experten vertraut und seine Ratschläge befolgt.”
Kann ich als GF für IT-Sicherheit einen Spezialisten einstellen und dann mich “rausnehmen”?
Nein. Die persönliche Haftung bleibt. Sie müssen überwachen, dass der Spezialist die Arbeit richtig macht. Aber: Ein Spezialist reduziert Ihr Fahrlässigkeitsrisiko (Sie haben einen Experten).
Was ist, wenn unser IT-Leiter die Sicherheitsmaßnahmen absichtlich sabotiert?
Das ist sein Problem (Straftat). Sie haften nicht persönlich, WENN Sie reasonable controls hatten (z. B. ein Vier-Augen-Prinzip für kritische Entscheidungen).
Brauchen wir wirklich D&O-Versicherung?
Rechtlich: nein. Praktisch: sehr empfohlen. Eine Strafe von 5 Mio. EUR kann ein mittelständisches Unternehmen zugrunde richten. Versicherung schützt Ihr privates Vermögen.
Kann die Versicherung mich weigern zu zahlen?
Ja, wenn Sie grossly negligent waren (z. B. bewusst keine Backups trotz bekanntem Risiko). Deshalb: Immer Maßnahmen dokumentieren, um Fahrlässigkeit auszuschließen.
NIS2
Die NIS2-Richtlinie (EU 2022/2555) ist eine EU-Regulierung, die wesentliche und wichtige Einrichtungen zu konkreten Cybersicherheitsmaßnahmen verpflichtet — darunter nachweisbares Backup-Management, Krisenmanagement und Meldepflichten — mit persönlicher Haftung der Geschäftsleitung bei Versäumnissen.
Die NIS2-Richtlinie (EU 2022/2555) ist eine EU-Regulierung, die wesentliche und wichtige Einrichtungen zu konkreten Cybersicherheitsmaßnahmen verpflichtet — darunter nachweisbares Backup-Management, Krisenmanagement und Meldepflichten — mit persönlicher Haftung der Geschäftsleitung bei Versäumnissen.
Die NIS2-Richtlinie (EU 2022/2555) ist eine EU-Regulierung, die wesentliche und wichtige Einrichtungen zu konkreten Cybersicherheitsmaßnahmen verpflichtet — darunter nachweisbares Backup-Management, Krisenmanagement und Meldepflichten — mit persönlicher Haftung der Geschäftsleitung bei Versäumnissen.
Die NIS2-Richtlinie (EU 2022/2555) ist eine EU-Regulierung, die wesentliche und wichtige Einrichtungen zu konkreten Cybersicherheitsmaßnahmen verpflichtet — darunter nachweisbares Backup-Management, Krisenmanagement und Meldepflichten — mit persönlicher Haftung der Geschäftsleitung bei Versäumnissen.
Ransomware ist Schadsoftware, die Daten auf infizierten Systemen verschlüsselt und ein Lösegeld für die Entschlüsselung fordert — mit dem Ziel, Unternehmen und Behörden zur Zahlung zu zwingen, indem sie deren Betrieb lahmlegen.
Ein Air Gap ist die physische Unterbrechung jeder Netzwerkverbindung zwischen einem Backup-System und der übrigen IT-Infrastruktur, sodass das System im Offline-Zustand keine adressierbare Netzwerkschnittstelle besitzt und damit für Ransomware und Angreifer unerreichbar ist.
Ein Air Gap ist die physische Unterbrechung jeder Netzwerkverbindung zwischen einem Backup-System und der übrigen IT-Infrastruktur, sodass das System im Offline-Zustand keine adressierbare Netzwerkschnittstelle besitzt und damit für Ransomware und Angreifer unerreichbar ist.
Ein Air Gap ist die physische Unterbrechung jeder Netzwerkverbindung zwischen einem Backup-System und der übrigen IT-Infrastruktur, sodass das System im Offline-Zustand keine adressierbare Netzwerkschnittstelle besitzt und damit für Ransomware und Angreifer unerreichbar ist.
Ein Air Gap ist die physische Unterbrechung jeder Netzwerkverbindung zwischen einem Backup-System und der übrigen IT-Infrastruktur, sodass das System im Offline-Zustand keine adressierbare Netzwerkschnittstelle besitzt und damit für Ransomware und Angreifer unerreichbar ist.
Disaster Recovery bezeichnet die strukturierten Prozesse und technischen Maßnahmen, die sicherstellen, dass IT-Systeme nach einem schwerwiegenden Ausfall — Ransomware-Angriff, Hardwareversagen, Rechenzentrumsausfall — innerhalb definierter Zeitrahmen (RTO) mit maximalem Datenverlust (RPO) wiederhergestellt werden können.
Dieser Beitrag wurde redaktionell erstellt und mit KI-Unterstützung aufbereitet. Er gibt einen allgemeinen Überblick und stellt keine Rechtsberatung dar – für Ihre konkrete Situation empfehlen wir professionellen Rat.