§38 BSIG-neu: Die persönliche Haftung #

Grundregel #

Der Geschäftsführer ist strafrechtlich haftbar, wenn:

  1. Die Einrichtung einen Verstoß gegen -Anforderungen begeht (z. B. keine Backups)
  2. Dieser Verstoß auf Fahrlässigkeit oder Vorsatz des GF zurückzuführen ist
  3. Der Schaden erheblich ist (typisch bei Cyber-Vorfällen)

Was bedeutet “Fahrlässigkeit”? #

Fahrlässigkeit liegt vor, wenn:

  • Der GF von einer bekannten IT-Sicherheitslücke gewusst hat, aber nicht handelte
  • Audit-Bemerkungen ignoriert wurden
  • Budget für Sicherheitsmaßnahmen verweigert wurde, obwohl Risiken bekannt waren
  • Schulungen nicht durchgeführt wurden, obwohl bereits ein Sicherheitsincident passiert war

Fahrlässigkeit liegt NICHT vor, wenn:

  • Der GF vernünftig von Best Practices ausging (z. B. Cloud-Backups)
  • Ein unverhersehbarer Zero-Day Exploit genutzt wurde
  • Die IT-Abteilung den GF falsch beriet und er dieser Beratung folgte

Die Schulungspflicht der Geschäftsleitung #

Das BSIG-neu verlangt explizit, dass die Geschäftsleitung geschult wird:

Was das konkret bedeutet:

  • Jährlich mindestens eine IT-Sicherheits-Schulung für Vorstand/Geschäftsführung
  • Schulung sollte folgende Themen abdecken:
    • -Anforderungen und Haftungsrisiken
    • Aktuelle Bedrohungen (-Trends, häufige Angriffsvektoren)
    • Backup- und Disaster-Recovery-Strategien
    • Incident Response Procedures
    • Cyber-Versicherung und Schadensfall-Handling

Dokumentation ist entscheidend:

  • Schulungs-Teilnahmebescheinigung aufbewahren
  • Schulungs-Inhalte dokumentieren
  • Im Streitfall: “Wir haben eine Schulung durchgeführt” ist die Hauptverteidigung

Was “angemessene Maßnahmen” konkret bedeutet #

Das BSIG-neu verlangt “angemessene Maßnahmen”, um Cybersicherheit herzustellen. Das ist bewusst vage formuliert, aber der GF sollte Folgendes implementieren:

1. Risikomanagement-Prozess #

  • [ ] Jährlich: Risiko-Analyse durchführen (IT-Sicherheitsauditor)
  • [ ] Definieren: Welche Systeme sind kritisch?
  • [ ] Definieren: RTO/RPO pro System
  • [ ] Dokumentieren: Risiken und Maßnahmen

2. Backup- und Recovery-Strategie #

  • [ ] Offline-Backups durchführen (nicht nur Netzwerk-Backups)
  • [ ] Recovery-Tests monatlich/quartalweise durchführen
  • [ ] RTO/RPO dokumentieren und einhalten
  • [ ] Recovery-Plan im Notfall-Handbuch

3. Patch-Management und Updates #

  • [ ] Automatische Updates aktivieren (oder monatliche Update-Zyklen)
  • [ ] Zero-Day-Exploit-Policy: wie schnell werden Patches eingespielt?
  • [ ] Test-Umgebung vor Production (sollte schon Standard sein)

4. Incident Response Plan #

  • [ ] Schriftlich dokumentiert
  • [ ] Rollen und Verantwortlichkeiten definiert
  • [ ] Eskalationskette klar
  • [ ] Externe Partner (Forensik, BSI, Anwälte) vorab kontaktiert

5. Cyber-Versicherung #

  • [ ] D&O-Versicherung (Directors & Officers Liability)
  • [ ] Cyber-Versicherung (mit Lösegeld-Deckung, falls gewünscht)
  • [ ] Versicherungs-Police vor Schadensfall gut verstehen

6. Geschäftsleitung-Schulung #

  • [ ] Jährlich mindestens 1 Schulung
  • [ ] Externe Trainer empfohlen (Glaubwürdigkeit)
  • [ ] Teilnahmebescheinigung archivieren

Praktische Strategien zur Haftungs-Minimierung #

1. Dokumentation, Dokumentation, Dokumentation #

Alles schriftlich festhalten:

  • IT-Sicherheitsrichtlinie (unterzeichnet vom GF)
  • Risk Assessment-Ergebnisse
  • IT-Investitions-Pläne (mit Begründung)
  • Recovery-Tests (mit Datumsangabe und Ergebnis)
  • Schulungsnachweise
  • Audit-Berichte (intern und extern)

Im Streitfall: “Wir haben ein Konzept, wir dokumentieren alles” ist eine starke Position.

2. Externe Experten einbeziehen #

Nicht nur IT-intern, sondern auch extern:

  • Jährlicher IT-Sicherheits-Audit durch Externe Firma (z. B. BSI C5)
  • Penetrations-Test (1x/Jahr)
  • Beratung von IT-Sicherheits-Spezialisten
  • Beteiligung von externem Cybersicherheits-Anwalt

Vorteil: Im Schadensfall: “Wir haben externe Experten beauftragt und deren Empfehlungen befolgt.”

3. Board-Entscheidungen schriftlich dokumentieren #

Z. B.:

  • Board-Beschluss: “Wir investieren 150.000 EUR in Backups”
  • Board-Beschluss: “Wir führen monatliche Recovery-Tests durch”
  • Board-Beschluss: “Wir schulen alle Mitarbeiter jährlich”

Diese Beschlüsse sind später Evidenz dafür, dass Sie nicht fahrlässig gehandelt haben.

4. D&O-Versicherung mit Cyber-Rider #

Eine gute D&O-Versicherung deckt persönliche Haftung des GF ab:

Was Sie checken sollten:

  • Deckungssumme: mind. 10 Mio. EUR
  • Cyber-Rider: sind Cyber-Verstöße deckbar? (nicht alle Policen!)
  • Selbstbeteiligung: wie hoch? (typisch 100.000–500.000 EUR)
  • Versicherer-Schutz vor Behörden-Strafen: ja oder nein?

Wichtig: Versicherungs-Police vor Abschluss genau lesen. Nicht alle D&O-Versicherungen decken Cyber-Verstöße.

5. Beratungs-Memorandum anfertigen #

Ein schriftliches Memorandum vom IT-Berater/Anwalt:

“Basierend auf unserer Analyse liegt die Einrichtung XY unter die UmsuCG-Anforderungen. Um konform zu sein, empfehlen wir folgende Maßnahmen [Liste]. Der Geschäftsführer hat diese Empfehlungen akzeptiert und beauftragt die Umsetzung.”

Im Schadensfall: “Wir haben einem Experten vertraut und seine Ratschläge befolgt.”


Persönliche Haftung vs. Unternehmens-Haftung #

ScenarioHaftung
Ransomware-Angriff, Unternehmen hatte Offline-Backups, konnte in 1h wiederherstellenGF: ❌ keine Haftung (angemessene Maßnahmen getroffen)
Ransomware-Angriff, keine Backups, Betrieb 2 Wochen offline, GF wusste von RisikoGF: ✅ persönliche Haftung + Strafe + Schadensersatz
Ransomware-Angriff, Backups vorhanden aber nicht getestet, Recovery fehlgeschlagenGF: ⚠️ Fahrlässigkeit möglich (Backups ohne Tests?)
Daten-Leak durch alte Software, GF nicht informiert, IT-Leiter zu spät Patch eingespieltGF: ❌ keine Haftung (konnte nicht wissen)
Daten-Leak durch alte Software, GF wurde 6 Monate vorher informiert, ignorierte esGF: ✅ persönliche Haftung + Fahrlässigkeit

Checkliste: Wie minimiere ich Haftung? #

Organisatorisch #

  • [ ] IT-Sicherheitsrichtlinie schriftlich, unterschrieben
  • [ ] Verantwortlichkeiten klar (Wer ist IT-Sicherheits-Officer?)
  • [ ] Budget für IT-Sicherheit freigegeben (> 2% des IT-Budgets empfohlen)
  • [ ] Board-Beschlüsse zu Sicherheitsmaßnahmen

Technisch #

  • [ ] Offline-Backups implementiert ( oder Tape)
  • [ ] Recovery-Tests monatlich/quartalweise durchgeführt
  • [ ] Patch-Management aktiv
  • [ ] E/Antivirus aktiv
  • [ ] Netzwerk-Segmentierung aktiv

Schulung & Bewusstsein #

  • [ ] Geschäftsleitung jährlich geschult
  • [ ] Alle Mitarbeiter jährlich geschult
  • [ ] Schulungs-Nachweise archiviert
  • [ ] Phishing-Simulation durchgeführt (2x/Jahr)

Versicherung & Rechtliches #

  • [ ] D&O-Versicherung mit Cyber-Rider abgeschlossen
  • [ ] Cyber-Versicherung abgeschlossen
  • [ ] Versicherungs-Policen verstanden
  • [ ] Anwalt mit Cyber-Expertise konsultiert
  • [ ] Beratungs-Memorandum vom Experten archiviert

Audit & Compliance #

  • [ ] Jährlicher externer IT-Sicherheits-Audit
  • [ ] Penetrations-Test (mind. 1x/Jahr)
  • [ ] Gap-Analyse durchgeführt
  • [ ] Audit-Findings dokumentiert
  • [ ] Remediation-Plan erstellt

Häufige Fragen #

Kann ich als GF für IT-Sicherheit einen Spezialisten einstellen und dann mich “rausnehmen”? Nein. Die persönliche Haftung bleibt. Sie müssen überwachen, dass der Spezialist die Arbeit richtig macht. Aber: Ein Spezialist reduziert Ihr Fahrlässigkeitsrisiko (Sie haben einen Experten).

Was ist, wenn unser IT-Leiter die Sicherheitsmaßnahmen absichtlich sabotiert? Das ist sein Problem (Straftat). Sie haften nicht persönlich, WENN Sie reasonable controls hatten (z. B. ein Vier-Augen-Prinzip für kritische Entscheidungen).

Brauchen wir wirklich D&O-Versicherung? Rechtlich: nein. Praktisch: sehr empfohlen. Eine Strafe von 5 Mio. EUR kann ein mittelständisches Unternehmen zugrunde richten. Versicherung schützt Ihr privates Vermögen.

Kann die Versicherung mich weigern zu zahlen? Ja, wenn Sie grossly negligent waren (z. B. bewusst keine Backups trotz bekanntem Risiko). Deshalb: Immer Maßnahmen dokumentieren, um Fahrlässigkeit auszuschließen.


Disclaimer

Dieser Beitrag wurde redaktionell erstellt und mit KI-Unterstützung aufbereitet. Er gibt einen allgemeinen Überblick und stellt keine Rechtsberatung dar – für Ihre konkrete Situation empfehlen wir professionellen Rat.