Das Span­nungs­ver­hält­nis:

  • HGB §257 sagt: Auf­be­wah­ren für 10 Jahre”
  • Art.17 sagt: Lösche Per­so­nen­da­ten wenn nicht mehr benötigt”

Prio­ri­sie­rungs­re­gel: Solan­ge Auf­be­wah­rungs­pflicht besteht, geht die­se vor. Nach Ablauf: Löschung erforderlich.

Lösung: Frist­ba­sier­tes Reten­ti­on Manage­ment. Nach 10 Jah­ren auto­ma­tisch löschen (auch von ).


Disclaimer

Dieser Beitrag wurde redaktionell erstellt und mit KI-Unterstützung aufbereitet. Er gibt einen allgemeinen Überblick und stellt keine Rechtsberatung dar – für Ihre konkrete Situation empfehlen wir professionellen Rat.