Finanz­dienst­leis­ter haben nicht nur -Anfor­de­run­gen. Sie haben zusätz­lich BaFin-Regeln. Das ist komplexer.

Auf­be­wah­rungs­fris­ten: WpHG §83 (5 Jah­re), AO §147 (10 Jah­re). Län­ge­re Frist gilt. BaFin Prü­fungs­schwer­punk­te: Voll­stän­dig­keit Trans­ak­tio­nen, Authen­ti­zi­tät Orders, Unver­än­der­lich­keit, Auf­find­bar­keit in < 5 Min. Häu­fi­ge Feh­ler: Nicht alle Orders archi­viert, kei­ne Auto­ri­sie­rungs-Doku­men­ta­ti­on, fal­sche Fristen.


Disclaimer

Dieser Beitrag wurde redaktionell erstellt und mit KI-Unterstützung aufbereitet. Er gibt einen allgemeinen Überblick und stellt keine Rechtsberatung dar – für Ihre konkrete Situation empfehlen wir professionellen Rat.