Was ist eigentlich…
Revisionssicherheit
Revisionssicherheit ist keine optionale IT-Anforderung, sondern gesetzliche Pflicht. Die rechtlichen Grundlagen bilden das Handelsgesetzbuch (HGB §§238, 239, 257), die Abgabenordnung (AO §§146, 147) und die (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form). Kaufleute sind verpflichtet, steuerrelevante Unterlagen für 6 bzw. 10 Jahre unveränderlich aufzubewahren — Rechnungen, Buchungsbelege, Handelsbücher, Jahresabschlüsse.
Revisionssicherheit ist dabei mehr als Unveränderlichkeit. Ein revisionssicheres Archiv erfüllt zehn kumulative Kriterien: ordnungsgemäße Aufbewahrung aller Pflichtdokumente, Vollständigkeit ohne Informationsverlust, frühestmögliche Archivierung, Zuordnung zum Geschäftsvorfall, technische Unveränderbarkeit (), Schutz vor Verlust, Auffindbarkeit durch systematische Indexierung, Reproduzierbarkeit in lesbarer Form über die gesamte Aufbewahrungsfrist, Nachvollziehbarkeit durch lückenlose Zugriffsprotokolle sowie Prüfbarkeit durch eine vollständige Verfahrensdokumentation nach Tz. 151 – 155. Alle zehn Kriterien müssen gleichzeitig erfüllt sein — ein teilweises Erfüllen genügt nicht.
Die häufigsten Fehler in der Praxis: Fileserver ohne technische Unveränderbarkeit werden als Archiv betrieben, Software- wird ohne die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen eingesetzt, die Verfahrensdokumentation fehlt vollständig, Aufbewahrungsfristen werden nicht systematisch gemanagt, oder die Lesbarkeit über die gesamte Aufbewahrungsfrist wird nicht sichergestellt. Bei einer Betriebsprüfung kann das Finanzamt die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung verwerfen (§158 AO) und Besteuerungsgrundlagen schätzen — regelmäßig zu Ungunsten des Steuerpflichtigen.
Branchenspezifische Besonderheiten verschärfen die Anforderungen: Im Gesundheitswesen müssen Röntgenbilder 30 Jahre aufbewahrt werden (§10 RöV), Patientenakten 10 Jahre nach letzter Behandlung (§630f BGB), Blutprodukte-Dokumentation 30 Jahre (§14 TFG). In der Finanzbranche verlangen BAIT und nachweisbare Integrität von Backup- und Archivdaten. In der öffentlichen Verwaltung gelten Landesarchivgesetze und vergleichbare Anforderungen.
GoBD
Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) sind ein BMF-Schreiben, das konkretisiert, wie steuerrelevante Dokumente in Deutschland elektronisch archiviert werden müssen — insbesondere hinsichtlich Unveränderlichkeit, Vollständigkeit und Prüfbarkeit.
GoBD
Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) sind ein BMF-Schreiben, das konkretisiert, wie steuerrelevante Dokumente in Deutschland elektronisch archiviert werden müssen — insbesondere hinsichtlich Unveränderlichkeit, Vollständigkeit und Prüfbarkeit.
WORM
WORM (Write Once, Read Many) bezeichnet ein Speicherprinzip, bei dem Daten einmal geschrieben und danach technisch nicht mehr verändert oder gelöscht werden können — bei Hardware-WORM ist diese Unveränderlichkeit eine physikalische Eigenschaft des Speicher-Controllers, unabhängig von Software, Betriebssystem oder Benutzerprivilegien.
WORM
WORM (Write Once, Read Many) bezeichnet ein Speicherprinzip, bei dem Daten einmal geschrieben und danach technisch nicht mehr verändert oder gelöscht werden können — bei Hardware-WORM ist diese Unveränderlichkeit eine physikalische Eigenschaft des Speicher-Controllers, unabhängig von Software, Betriebssystem oder Benutzerprivilegien.
DORA
DORA (Digital Operational Resilience Act, EU 2022/2554) ist eine EU-Verordnung, die seit Januar 2025 für alle regulierten Finanzmarktteilnehmer gilt und konkrete Anforderungen an IKT-Risikomanagement, Backup-Systeme (Art. 11 und 12), Drittanbieter-Management (Art. 28–30) sowie Incident-Meldung stellt.