Artikel vom 20. Januar 2026
§257 HGB: Aufbewahrungspflichten und Fristen im Überblick
Die §257 HGB Fristen-Tabelle #
| Dokumenttyp | Aufbewahrungsfrist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| **Handelsbücher** (Bilanz, GuV, Journal) | 10 Jahre | HGB §257(1) |
| **Geschäftsvorfälle & Buchungsbelege** (Rechnungen, Quittungen) | 10 Jahre | HGB §257(1) |
| **Inventurdaten** (Bestands-Aufnahme) | 3 Jahre | HGB §257(2) |
| **Handelsbriefen** (ein- und ausgehende Briefe, Emails, Faxe) | 6 Jahre | HGB §257(2) |
| **Abrechnungs-Unterlagen** (Lieferscheine, Wareneingänge) | 6 Jahre | AO §147(1a) |
| **Jahresabschluss & Lagebericht** | 10 Jahre | HGB §257(1) |
Die meisten wichtigen Dokumente sind 10 Jahre.
Fristbeginn: Das “Ende des Kalenderjahrs” #
Das ist wichtig: Die Aufbewahrungsfrist beginnt nicht am Datum des Dokuments, sondern am Ende des Kalenderjahrs, in dem das Dokument entstand.
Beispiel:
- Rechnung vom 15.03.2024
- Fristbeginn: 31.12.2024 (Ende des Jahres 2024)
- Aufbewahrungsende: 31.12.2034 (10 Jahre später)
- Sie können die Rechnung löschen: 01.01.2035
Beispiel 2:
- Handelsbrief vom 20.11.2024
- Fristbeginn: 31.12.2024
- Aufbewahrungsende: 31.12.2030 (6 Jahre später)
- Sie können löschen: 01.01.2031
Das “Ende Kalenderjahr” Prinzip ist großzügig für Unternehmen: Eine Rechnung vom Dezember 2024 und eine vom Januar 2024 haben den gleichen Fristbeginn (31.12.2024).
Elektronische vs. Papierdokumente #
Papierdokumente:
- Aufbewahrungsfrist gleich wie elektronisch
- Aber: Müssen originalgetreu aufbewahrt werden
- Scanning ist erlaubt, wenn Orginal danach vernichtet wird (unter Bedingungen)
Elektronische Dokumente:
- Glei Aufbewahrungsfrist
- Müssen in unveränderlicher Form () aufbewahrt werden
- Müssen vollständig und lesbar sein
Parallele: AO §147 (Abgabenordnung) #
Die AO hat ähnliche, aber nicht identische Fristen:
| Dokumenttyp | HGB Frist | AO Frist |
|---|---|---|
| Buchführung & Belege | 10 Jahre | 10 Jahre |
| Geschäfts-Korrespondenz | 6 Jahre | 6 Jahre |
Meist sind sie gleich, aber nicht immer. Wenn unterschiedlich: längere Frist gilt.
Regel: Immer die längere Frist anwenden.
Praktische Konsequenzen #
Für Archivierungssysteme:
- Sie brauchen eine Retention Policy, die 10 Jahre abdeckt
- Automatisches Löschen nach 10 Jahren ist erlaubt (sogar empfohlen)
- Aber: Dokumentation, dass Sie das gemacht haben, ist wichtig
Beispiel Retention Policy:
Kategorie: Geschäftsrechnungen
Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre
Fristbeginn: Ende Kalenderjahr der Rechnungserstellung
Löschroutine: Automatisch am 02.01 nach 10 Jahren Lagerung
Audit-Trail: Lösch-Log wird 3 Jahre aufbewahrt
Für Prüfungen:
- Ein Finanzamt kann 10 Jahre alte Rechnungen anfordern
- Sie müssen diese liefern können — noch 10 Jahre nach Erfassung
- Auch für Handelsbriefen (6 Jahre): Müssen verfügbar sein
Häufige Fehler #
Fehler 1: Zu früh löschen “Wir löschen nach 7 Jahren.” Das verstößt gegen §257 für Handelsbücher.
Fehler 2: Fristbeginn nicht korrekt “Rechnung vom Dezember 2024 — wir löschen nach 10 Jahren, also Januar 2035.” Das ist zu früh. Sollte mindestens Dezember 2034.
Fehler 3: Verschiedene Dokumenttypen nicht unterscheiden “Alles wird 10 Jahre aufbewahrt.” Das ist sicher, aber ineffizient. Handelsbriefen können nach 6 Jahren gelöscht werden.
Fehler 4: Keine Dokumentation der Löschung “Wir haben alte Dateien gelöscht, aber keine Logs.” Das ist ein Audit-Risiko.
Erweiterung: §28 RöV (für Healthcare) #
Für Röntgen-Aufnahmen und medizinische Unterlagen gelten anders Fristen:
- Diagnostische Röntgenaufnahmen: 10 Jahre
- Strahlentherapie-Aufzeichnungen: 30 Jahre (!!)
Das ist erheblich länger und muss in der Archivierungs-Strategie berücksichtigt werden.
Häufige Fragen #
Können wir elektronische Kopien von Papierdokumenten löschen? Ja, aber: Das Original muss erhalten bleiben. Oder: Wenn Sie das Original scannen und danach vernichten, müssen Sie dokumentieren dass der Scan vollständig und lesbar ist.
Wie zählt man “10 Jahre”? Nicht 10 x 365 Tage. Sondern: Fristbeginn (31.12.) + 10 volle Kalenderjahre = 31.12. zehn Jahre später. Löschung erlaubt: nächster Arbeitstag.
Müssen wir alles in archivieren? Nur elektronische Dokumente. Und technisch: ist nicht zwingend, wenn Sie organisatorisch sicherstellen, dass Daten nicht verändert werden.
WORM
WORM (Write Once, Read Many) bezeichnet ein Speicherprinzip, bei dem Daten einmal geschrieben und danach technisch nicht mehr verändert oder gelöscht werden können — bei Hardware-WORM ist diese Unveränderlichkeit eine physikalische Eigenschaft des Speicher-Controllers, unabhängig von Software, Betriebssystem oder Benutzerprivilegien.
WORM
WORM (Write Once, Read Many) bezeichnet ein Speicherprinzip, bei dem Daten einmal geschrieben und danach technisch nicht mehr verändert oder gelöscht werden können — bei Hardware-WORM ist diese Unveränderlichkeit eine physikalische Eigenschaft des Speicher-Controllers, unabhängig von Software, Betriebssystem oder Benutzerprivilegien.
WORM
WORM (Write Once, Read Many) bezeichnet ein Speicherprinzip, bei dem Daten einmal geschrieben und danach technisch nicht mehr verändert oder gelöscht werden können — bei Hardware-WORM ist diese Unveränderlichkeit eine physikalische Eigenschaft des Speicher-Controllers, unabhängig von Software, Betriebssystem oder Benutzerprivilegien.