Was ist eigentlich…
BSI IT-Grundschutz
Das BSI IT-Grundschutz-Kompendium definiert in thematischen Bausteinen verbindliche Anforderungen für den Schutz von IT-Systemen und ‑Prozessen. Für den Bereich Datensicherung ist der Baustein CON.3 (Datensicherungskonzept) zentral.
CON.3 legt Basisanforderungen (A), Standard-Anforderungen (B) und Anforderungen bei erhöhtem Schutzbedarf © fest. Für Ransomware-Schutz besonders relevant: CON.3.A1 verlangt, dass Einflussfaktoren erhoben und RTO/RPO je System dokumentiert werden. CON.3.A10 fordert die separate Sicherung besonders schützenswerter Daten mit erhöhten Maßnahmen. CON.3.A11 fordert regelmäßige Wiederherstellungstests. CON.3.A14 verlangt bei erhöhtem Schutzbedarf die physische Trennung der Backup-Medien — dies ist die BSI-Anforderung, die direkt auf einen physischen verweist.
Weitere relevante Bausteine: OPS.1.2.2 (Archivierung) mit Anforderungen an Schutz vor Manipulation und unberechtigtem Zugriff auf archivierte Daten. SYS.1.1 (Allgemeine Systemabsicherung). Für Gesundheitswesen und KRITIS-Betreiber gibt es zusätzliche sektorspezifische Anforderungen.
Der IT-Grundschutz ist für Bundesbehörden verpflichtend und für KRITIS-Betreiber der zentrale Referenzrahmen für den Nachweis angemessener Sicherheitsmaßnahmen gegenüber dem BSI.
Air Gap
Ein Air Gap ist die physische Unterbrechung jeder Netzwerkverbindung zwischen einem Backup-System und der übrigen IT-Infrastruktur, sodass das System im Offline-Zustand keine adressierbare Netzwerkschnittstelle besitzt und damit für Ransomware und Angreifer unerreichbar ist.