Was ist eigentlich…
EU AI Act
Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024⁄1689) ist seit dem 1. August 2024 in Kraft und gilt stufenweise: Verbotene KI-Praktiken ab Februar 2025, Anforderungen an Hochrisiko-Systeme ab August 2026. Er gilt für alle Unternehmen, die KI-Systeme in der EU entwickeln, vertreiben oder einsetzen — unabhängig vom Unternehmenssitz.
Der Act klassifiziert KI-Systeme in vier Risikoklassen: Inakzeptables Risiko (verboten, z. B. Manipulation des Unterbewusstseins), Hohes Risiko (strenge Anforderungen, z. B. KI in Medizinprodukten, Einstellungsprozessen, kritischer Infrastruktur), Begrenztes Risiko (Transparenzpflichten, z. B. Chatbots müssen sich als KI zu erkennen geben) und Minimales Risiko (keine spezifischen Anforderungen, z. B. KI-Spamfilter).
Für KI-Systeme im Hochrisiko-Bereich schreibt der Act vor: vollständige Dokumentation, Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen, menschliche Aufsicht und Eingriffsmöglichkeit, Datenschutz by Design und Maßnahmen zur Risikominimierung. Unternehmen, die KI für HR, Kreditvergabe, Strafverfolgung oder medizinische Diagnose einsetzen, fallen typischerweise in diese Kategorie.
Silent AI ist für den unternehmensinternen Wissensmanagement-Einsatz konzipiert und fällt in der Regel nicht in die Hochrisiko-Kategorie. Die vollständig lokale Architektur (kein Datentransfer, AD-Rechtekontrolle, vollständig protokollierbar) vereinfacht die Compliance-Nachweise für Unternehmen, die intern KI einsetzen wollen.