Was ist eigentlich…
GoBD
Die GoBD wurden vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 28. November 2019 in ihrer aktuell gültigen Fassung veröffentlicht und ersetzen die früheren GDPdU. Sie konkretisieren, was HGB (§§238, 239, 257) und Abgabenordnung (§§146, 147) für die elektronische Buchführung und Archivierung bedeuten.
Die GoBD definieren sieben zentrale Anforderungen an die elektronische Archivierung: Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit (Tz. 36 – 38), Vollständigkeit (Tz. 40 – 43), Richtigkeit (Tz. 44 – 46), Zeitgerechtheit (Tz. 47 – 51), Ordnung (Tz. 52 – 55), Unveränderbarkeit (Tz. 58 – 63) und Verfahrensdokumentation (Tz. 151 – 155). Einmal archivierte Dokumente dürfen nicht nachträglich verändert oder gelöscht werden können — wenn Korrekturen notwendig sind, muss die ursprüngliche Fassung erhalten bleiben.
Besonders relevant für die technische Umsetzung ist Tz. 58 – 63 zur Unveränderbarkeit: Die GoBD akzeptieren sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen, um die Unveränderlichkeit sicherzustellen. In der Praxis bewertet das Finanzamt technische Maßnahmen (Hardware-) deutlich günstiger als rein organisatorische (Zugriffskontrollen, 4‑Augen-Prinzip), weil letztere auf menschliche Disziplin angewiesen sind und im Prüffall schwerer nachzuweisen sind.
Die GoBD gelten für alle buchführungspflichtigen Unternehmen in Deutschland — von der kleinen GmbH bis zum DAX-Konzern. Sie gelten für alle steuerrelevanten elektronischen Dokumente, einschließlich E‑Mails mit Handelsbriefeigenschaft, digitalisierte Eingangsrechnungen und alle anderen Belege, die in die Buchführung eingehen. Aufbewahrungsfristen: 10 Jahre für Handelsbücher, Jahresabschlüsse und Buchungsbelege; 6 Jahre für Handelsbriefe.
WORM
WORM (Write Once, Read Many) bezeichnet ein Speicherprinzip, bei dem Daten einmal geschrieben und danach technisch nicht mehr verändert oder gelöscht werden können — bei Hardware-WORM ist diese Unveränderlichkeit eine physikalische Eigenschaft des Speicher-Controllers, unabhängig von Software, Betriebssystem oder Benutzerprivilegien.