Was ist eigentlich…
US CLOUD Act
Der CLOUD Act (2018) ist ein US-Bundesgesetz, das Strafverfolgungsbehörden berechtigt, US-Unternehmen zur Herausgabe von Daten zu verpflichten, die diese im Auftrag von Kunden speichern — unabhängig vom physischen Standort der Server. Das betrifft Amazon Web Services (AWS), Microsoft Azure, Google Cloud Platform sowie alle weiteren US-Unternehmen und deren Tochtergesellschaften.
Die praktische Konsequenz ist erheblich: Wenn Backup-Daten bei einem US-Cloud-Provider liegen — auch auf einem Server in Frankfurt —, kann eine US-Behörde die Herausgabe dieser Daten verlangen. Der Provider steht dann vor einem Konflikt zwischen US-Recht (Herausgabepflicht) und EU-Recht (-Verbot der Herausgabe an Dritte ohne Rechtsgrundlage). Europäische Datenschutzbehörden — darunter die österreichische DSB, die französische CNIL und das bayerische LDA — haben in mehreren Entscheidungen festgestellt, dass die Nutzung von US-Cloud-Diensten für bestimmte Datenkategorien ein unzureichendes Schutzniveau darstellt.
Das EU-US Data Privacy Framework (2023) ist der Versuch, diesen Konflikt zu lösen — aber sein Nachfolger des für ungültig erklärten Privacy Shield (Schrems-II-Urteil, EuGH 2020) ist rechtlich fragil. Ein weiteres Schrems-Urteil des EuGH erscheint möglich. Für Organisationen, die Datensouveränität langfristig sicherstellen müssen, ist On-Premises-Speicherung oder die Nutzung rein europäischer Cloud-Anbieter die belastbarere Strategie.
DSGVO
Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung, EU 2016/679) ist die europäische Regulierung zum Schutz personenbezogener Daten — für IT-Infrastruktur besonders relevant in Art. 5 (Grundsätze), Art. 17 (Recht auf Löschung), Art. 28 (Auftragsverarbeiter) und Art. 32 (Sicherheit der Verarbeitung).