Post vom 28. Mai 2026
EU AI Act
Was IT-Verantwortliche jetzt umsetzen müssen
Der ist seit August 2024 in Kraft. Artikel 4 (die Pflicht zur KI-Kompetenz) gilt seit Februar 2025. Die vollständige Anwendung für Hochrisiko-Systeme ist gestaffelt, aber die ersten Pflichten sind bereits wirksam.
Für viele Unternehmen ist der ein Gesetz, über das man viel gelesen hat und das man noch nicht versteht. Dieser Artikel erklärt, was er konkret bedeutet: welche Pflichten jetzt gelten, welche noch kommen, und was Unternehmen tun müssen, die generative KI (intern oder über Drittanbieter) einsetzen.
Lesezeit: ca. 10 Minuten | Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen strukturierten Überblick über den Stand der Regulierung, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Bei konkreten Compliance-Fragen empfiehlt sich die Einbindung eines auf KI-Recht spezialisierten Anwalts.
EU AI Act
Der EU AI Act ist die weltweit erste umfassende gesetzliche Regulierung von KI-Systemen, in Kraft seit August 2024. Er klassifiziert KI-Anwendungen nach Risikoklassen und stellt an Hochrisiko-Systeme konkrete Anforderungen an Transparenz, Kontrolle, Datenschutz und menschliche Aufsicht.
EU AI Act
Der EU AI Act ist die weltweit erste umfassende gesetzliche Regulierung von KI-Systemen, in Kraft seit August 2024. Er klassifiziert KI-Anwendungen nach Risikoklassen und stellt an Hochrisiko-Systeme konkrete Anforderungen an Transparenz, Kontrolle, Datenschutz und menschliche Aufsicht.
Was der EU AI Act regelt, und was nicht #
Der EU AI Act (Verordnung EU 2024⁄1689) ist das erste umfassende KI-Regelwerk der Welt. Er gilt für alle, die KI-Systeme in der EU entwickeln, in Verkehr bringen oder betreiben, unabhängig davon, wo der Anbieter seinen Sitz hat.
Drei Rollen sind relevant:
Anbieter entwickeln und bringen KI-Systeme auf den Markt. Sie tragen die umfangreichsten Pflichten.
Betreiber setzen KI-Systeme ein, die von einem Anbieter stammen. Das sind typischerweise Unternehmen, die ChatGPT Enterprise, Microsoft Copilot oder eine eigene KI-Lösung betreiben. Ihre Pflichten sind geringer als die der Anbieter, aber nicht trivial.
Nutzer verwenden KI-Systeme in ihrer eigenen Tätigkeit. Im Unternehmenskontext sind das Mitarbeiter, die Verantwortung liegt beim Betreiber, nicht beim Nutzer.
Für die meisten mittelständischen Unternehmen ist die Betreiber-Rolle relevant.
Das Risikostufenmodell #
Der EU AI Act klassifiziert KI-Systeme nach Risiko. Die Stufe bestimmt die Pflichten.
Verbotene Praktiken (seit Februar 2025 anwendbar): Soziales Scoring durch staatliche Stellen, unterschwellige Beeinflussung, Ausnutzung von Vulnerabilität. Für die überwiegende Mehrheit der Unternehmensanwendungen nicht relevant.
Hochrisiko-KI-Systeme (Pflichten ab August 2026 für neue Systeme, August 2027 für bestehende): Systeme in bestimmten Sektoren. Bildung, Beschäftigung, kritische Infrastrukturen, Strafverfolgung, Justiz, Biometrie. Wer KI im HR-Bereich für Bewerbungsauswahl oder Leistungsbewertung einsetzt, fällt hierunter.
KI-Systeme mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) (also Systeme wie GPT‑4, Gemini oder Mistral) unterliegen eigenen Transparenzpflichten. Diese Pflichten richten sich primär an die Anbieter dieser Modelle, nicht an Betreiber.
Systeme mit niedrigem Risiko: Chatbots, Content-Empfehlungen, Spam-Filter. Für diese gilt hauptsächlich eine freiwillige Verhaltensregeln-Empfehlung.
Praktische Folge für die meisten Unternehmen: Ein internes KI-Wissensmanagement-System (also RAG auf eigenem Dokumentenbestand) fällt in der Regel nicht unter Hochrisiko. Die wesentlichen Pflichten sind Art. 4 (KI-Kompetenz) und die Dokumentationspflichten des -Verarbeitungsverzeichnisses.
Artikel 4: KI-Kompetenz, was jetzt gilt #
Artikel 4 des EU AI Act ist seit Februar 2025 wirksam. Er verpflichtet Anbieter und Betreiber, „ihr Bestes zu tun, um sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter und alle anderen Personen, die in ihrem Namen KI-Systeme bedienen oder nutzen, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen.”
Das klingt vage, und ist es. Keine feste Stundenzahl, kein definiertes Prüfungsformat. Aber es ist eine Pflicht, und Aufsichtsbehörden können sie prüfen.
Was das konkret bedeutet:
Kein technisches Expertenwissen für alle Mitarbeiter. „KI-Kompetenz” im Sinne von Art. 4 bedeutet nicht, dass jeder Mitarbeiter Prompt Engineering beherrscht. Es bedeutet, dass Mitarbeiter verstehen, was ein KI-System tut, welche Grenzen es hat, welche Risiken bei falscher Nutzung entstehen, und welche Daten sie in welches System eingeben dürfen.
Schulung muss nachweisbar sein. Wer bei einer Prüfung nachweisen muss, dass Art. 4 erfüllt ist, braucht Dokumentation: Schulungsunterlagen, Teilnehmerlisten, Datum. Eine mündliche Einweisung reicht nicht.
Risikobasierter Ansatz. Je höher das Risiko des eingesetzten KI-Systems, desto umfangreicher die erforderliche Kompetenz. Für ein einfaches Assistenzsystem reicht ein kurzes Onboarding. Für KI-gestützte HR-Entscheidungen oder KI in der Patientenversorgung ist mehr nötig.
Dokumentationspflichten: Was ins Verarbeitungsverzeichnis muss #
Der EU AI Act ist kein Ersatz für die , er ergänzt sie. Für den Einsatz von KI-Systemen, die personenbezogene Daten verarbeiten, gelten beide Regelwerke parallel.
Art. 30. Verarbeitungsverzeichnis: Jede KI-Lösung, die personenbezogene Daten verarbeitet, muss im Verarbeitungsverzeichnis dokumentiert sein. Das gilt auch für interne KI-Systeme. Einzutragen sind: Zweck, verarbeitete Datenkategorien, Empfänger, Speicherdauer, Sicherheitsmaßnahmen.
EU AI Act: Technische Dokumentation für Hochrisiko-Systeme. Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen müssen eine technische Dokumentation vorhalten, die System-Zweck, Trainingsverfahren, Leistungskennzahlen und Maßnahmen zur Risikominimierung beschreibt. Für Nicht-Hochrisiko-Systeme ist das keine Pflicht, aber gute Praxis.
EU AI Act Art. 12⁄13: Transparenz und Logging. Hochrisiko-Systeme müssen Protokolle führen, die eine nachträgliche Überprüfung ermöglichen. Für allgemeine KI-Assistenzsysteme ist das keine Pflicht, aber jedes produktiv eingesetzte KI-System sollte einen Audit-Trail haben, schon wegen der -Rechenschaftspflicht.
Was Unternehmen mit lokaler KI besser stellen #
Unternehmen, die KI lokal betreiben, haben gegenüber Cloud-KI-Nutzern in mehrfacher Hinsicht einen Compliance-Vorteil:
Keine Drittland-Übertragung. Cloud-KI-Dienste übertragen personenbezogene Daten in der Regel in die USA. Das erfordert nach Art. 44 ff. eine gültige Rechtsgrundlage (Angemessenheitsbeschluss, Standardvertragsklauseln). Das EU-US Data Privacy Framework ist politisch fragil, ein lokales System hat dieses Problem strukturell nicht.
Vollständiger Audit-Trail im eigenen System. Wer KI lokal betreibt, kann den Audit-Trail vollständig kontrollieren: Wer hat wann was gefragt, welche Quellen wurden genutzt, welche Antwort wurde gegeben. Das ist sowohl für die -Rechenschaftspflicht als auch für den EU AI Act wertvoll.
Kein US CLOUD Act-Risiko. US-Behörden können auf Daten bei US-Unternehmen weltweit zugreifen, unabhängig vom Serverstandort. Ein lokales System eines deutschen Herstellers hat dieses Risiko strukturell nicht.
Transparenz über das eingesetzte Modell. Der EU AI Act verlangt von Betreibern Transparenz über die eingesetzten KI-Systeme. Bei einer lokalen Lösung mit austauschbarem Open-Source-Modell ist diese Transparenz vollständig gegeben. Bei einem Cloud-Dienst hängt sie vom Anbieter ab.
Checkliste: EU AI Act Grundpflichten für Betreiber #
Pflichten, die heute (Mai 2026) wirksam sind oder bald werden:
- [ ] KI-Inventar erstellen: Welche KI-Systeme setzt das Unternehmen ein, offiziell und in Schatten-KI?
- [ ] Risikoklasse bestimmen: Für jedes System klären, ob es unter Hochrisiko fällt (Anhang III EU AI Act)
- [ ] Art. 4 umsetzen: Schulungsprogramm für KI-nutzende Mitarbeiter erstellen und dokumentieren
- [ ] Verarbeitungsverzeichnis aktualisieren: Alle KI-Systeme, die personenbezogene Daten verarbeiten, eintragen
- [ ] KI-Richtlinie erstellen: Schriftliche Policy, welche Daten in welche KI dürfen
- [ ] Audit-Trail sicherstellen: Für jedes produktive KI-System Protokollierung aktivieren
- [ ] Drittland-Transfers prüfen: Für Cloud-KI-Dienste Rechtsgrundlage nach Art. 44 ff. sicherstellen
- [ ] Hochrisiko-Pflichten vorbereiten: Für Systeme, die ab August 2026 unter Hochrisiko fallen, technische Dokumentation und Konformitätsbewertung einplanen
Häufige Fragen #
Gilt der EU AI Act für jedes Unternehmen, das ChatGPT nutzt? Ja, als Betreiber. Wer ChatGPT oder ein vergleichbares System für unternehmensinterne Zwecke einsetzt, ist Betreiber im Sinne des EU AI Act. Für niedrigriskante Systeme sind die Pflichten gering; die KI-Kompetenzpflicht (Art. 4) gilt aber für alle.
Was passiert, wenn ein Unternehmen Art. 4 nicht erfüllt? Die Sanktionen des EU AI Act sind nach Risikostufe gestaffelt. Für Art. 4‑Verstöße gilt ein Bußgeldrahmen von bis zu 15 Mio. EUR oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, was höher ist. Die praktische Wahrscheinlichkeit einer Sanktion für Art. 4‑Verstöße in der Anfangsphase ist gering, aber das Risiko steigt mit der zunehmenden Aktivität nationaler Aufsichtsbehörden.
Brauchen wir für ein internes KI-System eine Konformitätsbewertung? Nur für Hochrisiko-Systeme. Ein internes KI-Wissensmanagementsystem, das keine HR-Entscheidungen trifft und keine kritische Infrastruktur steuert, ist in der Regel kein Hochrisiko-System. Eine Rechtsberatung zur konkreten Einordnung empfiehlt sich.
Was ist mit Open-Source-Modellen? Open-Source-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) unterliegen nach EU AI Act eingeschränkten Pflichten. Wer ein Open-Source-Modell lokal deployt und für interne Zwecke nutzt, ist Betreiber, mit den Betreiberpflichten, nicht den Anbieterpflichten.
Fazit #
Der EU AI Act ist kein abstraktes Zukunftsgesetz mehr. Artikel 4 gilt seit Februar 2025. Die ersten Hochrisiko-Pflichten werden ab August 2026 scharf. Für die meisten Unternehmen sind die wesentlichen Schritte überschaubar: KI-Inventar anlegen, Schulungen dokumentieren, KI-Richtlinie schreiben, Verarbeitungsverzeichnis aktualisieren.
Der größte Hebel für strukturelle Compliance: eine lokale KI-Lösung für sensible Daten, die keinen Drittland-Transfer erzeugt, einen vollständigen Audit-Trail mitbringt und das Rechtemanagement durchsetzt.
→ Schatten-KI im Unternehmen: Was wirklich hilft → Lokales KI-Wissensmanagement mit Silent AI → KI-Wissensmanagement: Der vollständige Leitfaden
DSGVO
Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung, EU 2016/679) ist die europäische Regulierung zum Schutz personenbezogener Daten — für IT-Infrastruktur besonders relevant in Art. 5 (Grundsätze), Art. 17 (Recht auf Löschung), Art. 28 (Auftragsverarbeiter) und Art. 32 (Sicherheit der Verarbeitung).
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