Zertifiziert & DSGVO-konform.
Unsere Archivsysteme sind für die revisionssichere Archivierung zertifiziert und erfüllen die Anforderungen der DSGVO.
Ohne besondere Bedingungen: Zertifizierung durch KPMG.
Höchste Sicherheit.
Die struktursichere, lineare Speicherung mit Hardware WORM-Versiegelung bietet den maximalen Schutz gegen jede Art von Datenverlust und hat sich tausendfach bewährt.
Nur Hardware-WORM schützt zu 100% vor Datenverlust.
Full Service.
Langlebig und zuverlässig, dazu mit vollständigen, langjährigen Service-Verträgen: Silent Cubes sind als Dauerläufer mit minimalem Wartungsaufwand bekannt.
Tausendfach bewährt, minimaler Wartungsaufwand, Full Service.
Vertrauen.
Krankenhäuser, Behörden und Industriekunden vertrauen unseren Archivlösungen.
Seit über 12 Jahren setzen Kunden aus Gesundheitswesen, öffentlicher Verwaltung und Industrie auf unsere Speicherlösungen zur revisionssicheren und DSGVO-konformen Archivierung. Vollständige Zertifizierung, reibungslose Integration, höchste Sicherheit inklusive Hardware-WORM und minimaler Wartungsaufwand überzeugen in tausenden Installationen.
Unsere Spezialsysteme zur revisionssicheren Archivierung:
Silent Cubes und Silent Brick WORM
DSGVO-Konformität und WORM-Versiegelung
Immer wieder hören wir:
DSGVO-konform und Hardware-WORM – das geht doch gar nicht!
Das ist falsch. Unseren WORM-Systemen ist von KPMG auch die DSGVO-Konformität bestätigt worden.
Artikel 17 ("Recht auf Löschen") sieht wichtige Ausnahmen vor, vor allem die "Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung" (Absatz 3b). Aufbewahrungsfristen (rechtliche Verpflichtung) wiegen als schwerer als das individuelle Recht auf Löschung.
Die Speicherung in unseren Archivsystem respektiert Aufbewahrungsfristen ausdrücklich. Die Möglichkeit, Daten nach Ablauf dieser Fristen unzugänglich machen zu können (was einem Löschen im Sinne der IT entspricht) ist fester Bestandteil der Zertifizierung.
Aus DSGVO und gesetzlichen Vorgaben ergeben sich drei zentrale Forderungen für Speichersysteme:
1. Datenintegrität
Schutz vor Manipulation und vor Datenverlust ist zentraler Bestandteil der EU-DSGVO. Artikel 32 EU-DSGVO ("Sicherheit der Verarbeitung") verlangt in Ziffer 1, Absatz b
"die Fähigkeit, die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherzustellen".
2. Schutz der Privatsphäre
Durch die EU-DSGVO wird der Schutz der Privatsphäre stärker berücksichtigt als vorher. Personen haben das Recht, Auskunft über die gespeicherten Daten und über die Speicherorte zu erlangen. Bei berechtigtem Anspruch kann die Löschung personenbezogener Daten durchgesetzt werden, wie in Artikel 17 ("Recht auf Löschung") beschrieben:
"Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass [...] personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden [...]."
3. Beachtung gesetzlicher Auflagen
Artikel 17 EU-DSGVO („Recht auf Löschung“) kennt wichtige Ausnahmen im Absatz 3, unter anderem:
"[Das Recht auf Löschung] gilt nicht, sofern die Verarbeitung notwendig ist: [...]
(b) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung [...] erfordert […]
(e) zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen."
Software-Lösungen für revisionssichere Archivierung